
Zusammengestellt von Bernhard Stiedl (Bitte beachten Sie den Haftungsausschluss)
Eine betriebsverfassungsrechtliche Versetzung ist die Zuweisung eines anderen
Arbeitsbereiches, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat
überschreitet, oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände
verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist.
Ein Arbeitsbereich ist der konkrete Arbeitsplatz und seine Beziehung zur
betrieblichen Umgebung in räumlicher, technischer und organisatorischer
Hinsicht.
Es ist der betriebsverfassungsrechtliche und arbeitsvertragliche Versetzungsbegriff zu unterscheiden. Eine arbeitsvertragliche Versetzung ist die Zuweisung einer anderen als der im Arbeitsvertrag vereinbarten Tätigkeit.
Der Umfang des Versetzungsrechtes bestimmt sich nach dem Inhalt des Arbeitsvertrages.
Ist nach dem Inhalt des Arbeitsvertrages eine Versetzung nicht möglich, so bedarf es zur Übertragung höher- oder geringwertiger Arbeit eines Änderungsvertrages oder einer Änderungskündigung.
Ist eine Versetzung nach dem Inhalt des Arbeitsvertrages möglich, wird dem Arbeitnehmer also keine höher- oder geringwertige Arbeit übertragen, so kann der Arbeitnehmer im Rahmen der von ihm geschuldeten Arbeitsleistung innerhalb des Betriebes versetzt werden.
Der Betriebsrat kann eine betriebsverfassungsrechtliche
Versetzung verweigern, wenn sie gegen ein Gesetz, eine Verordnung,
eine Unfallverhütungsvorschrift oder gegen eine Bestimmung in einem Tarifvertrag
oder in einer Betriebsvereinbarung oder gegen eine gerichtliche
Entscheidung oder eine behördliche Anordnung verstößt.
Wird der betroffene Arbeitnehmer oder die im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer
durch die Versetzung benachteiligt, ohne dass dies aus betrieblichen
oder persönlichen Gründen gerechtfertigt ist, kann der Betriebsrat
ebenfalls seine Zustimmung verweigern.
Der betroffene Arbeitnehmer kann sich gegen eine Versetzung individualrechtlich wehren, auch wenn der Betriebsrat der Versetzung zugestimmt hat. Rat und Hilfe bekommen Sie von Ihrer zuständigen Gewerkschaft. Sind Sie Mitglied einer Gewerkschaft, haben Sie auch Anspruch auf kostenlosen Rechtsschutz. Mitglied werden lohnt sich also!