
Zusammengestellt von Bernhard Stiedl (Bitte beachten Sie den Haftungsausschluss)
Wartezeit auf vollen Urlaubsanspruch
Sieben Tricks wie Sie Ihren Urlaub genießen können
Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
Der gesetzliche Urlaubsanspruch für Jugendliche beträgt jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jungendliche zu Beginn des Kalenderjahres
noch nicht 16 Jahre alt ist,
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres
noch nicht 17 Jahre alt ist,
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres
noch nicht 18 Jahre alt ist.
Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.
Die tarifvertraglich geregelten Urlaubstage liegen meist höher als bei der gesetzlichen Regelung. Einen verbindlichen Rechtsanspruch auf tarifvertraglich geregelte Urlaubstage hat jedoch nur ein gewerkschaftlich organisierter Arbeitnehmer. Mitglied werden lohnt sich also! Die tarifvertraglichen Urlaubstage erfahren Sie von Ihrer zuständigen Gewerkschaft.
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Wartezeit auf vollen Urlaubsanspruch
Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach 6-monatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben. Während dieser Wartezeit ist der Arbeitgeber auch nicht verpflichtet den anteiligen Urlaub zu gewähren.
Anspruch auf
einen Teilurlaub hat der Arbeitnehmer
- für Zeiten eines Kalenderjahres, für die er wegen Nichterfüllung der
Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt;
- wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet;
- wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres
aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.
Wenn
Teilurlaub zu gewähren ist, beträgt dieser ein Zwölftel des Jahresurlaubs für
jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses. Dabei werden Bruchteile von
Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, auf volle Urlaubstage
aufgerundet.
Beispiel:
Der Jahresurlaub beträgt 26 Werktage. Nach fünfmonatiger Beschäftigung kann
der Arbeitnehmer 11 Tage Teilurlaub bekommen (26 Werktage : 12 Monate = 2,166 x
5 Monate Beschäftigung = 10,83 Tage = aufgerundet 11 Werktage Teilurlaub).
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie in der Broschüre "Informationen aus dem Arbeitsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht für Arbeitnehmer", die Sie hier bestellen können!
Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen.
Im Falle der Übertragung muss der Urlaub in den ersten 3 Monaten
des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden, sonst verfällt der
Resturlaub.
In Tarifverträgen ist meist eine günstigere Regelung
für Arbeitnehmer aufgenommen. Diese Regelung erfahren Sie von Ihrer zuständigen
Gewerkschaft. Einen verbindlichen Rechtsanspruch auf geregelte Bestimmungen
in einem Tarifvertrag hat jedoch nur ein gewerkschaftlich organisierter
Arbeitnehmer. Mitglied
werden lohnt sich also!
Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.
Die Festlegung der Urlaubszeiten ist Sache des Arbeitgebers. Er muss jedoch die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers berücksichtigen, es sei denn, dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen (z.B. Ferienzeiten schulpflichtiger Kinder), stehen dem entgegen.
Sieben Tricks wie Sie Ihren Urlaub genießen können
1. Gehen Sie offiziell einen Tag früher in den Urlaub
Dann werfen Ihnen ihre Kollegen nicht an Ihrem letzten Arbeitstag Ihren Platz
mit Arbeit zu.
2. Am letzten Arbeitstag keine Termine ansetzen
Das schafft nur neue Arbeit.
3. Wichtige Arbeiten vor dem Urlaub erledigen oder delegieren
Dann haben Sie kein schlechtes Gewissen und können den Urlaub genießen.
4. Keine Arbeit mit in den Urlaub nehmen
Urlaub ist Urlaub, lassen Sie auch die Fachliteratur im Betrieb.
5. Schalten Sie in Ihrem Urlaub ab
Lassen Sie Ihr Handy zu Hause oder schalten Sie es ab. Auch auf Uhren kann man
im Urlaub verzichten. Im Urlaub gibt es auch nichts Eiliges, nichts, was man
unbedingt erledigen muss.
6. Setzen Sie an Ihrem ersten Arbeitstag nach dem Urlaub keine Termine an
Den ersten Arbeitstag brauchen Sie, um Ihre Arbeit zu sortieren.
7. Kommen Sie offiziell einen Tag später vom Urlaub zurück
Sagen Sie Ihren Kollegen, mit denen Sie nicht direkt zusammenarbeiten, dass Sie
erst einen Tag später zurückkommen. Dann haben Sie mehr Zeit um Ihre Arbeit zu
sortieren.